Hausratversicherung reguliert Schäden am Inventar

Hausratversicherungen ersetzen den Schaden am Inventar des geschädigten Gebäudes. Alle beweglichen Sachen und Wertgegenstände sind versichert. Dazu gehören bspw. auch die Einbau­küche sowie Bodenbeläge. Ein Schaden kann durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdieb­stahl oder Blitzschlag entstehen. Ersetzt wird der Neuwert der beschädigten Gegenstände.

Ohne Elementarversicherung geht es nicht

Sturzfluten- und Hoch­wasser­schäden sind in der normalen Hausratversicherung nicht mitversichert. Diesen Schutz gibt es nur über die zusätzlich abzuschließende Elementarschadenversicherung.