Staatliche Soforthilfe, lieber nicht drauf verlassen

Bei besonders dringenden Notlagen können Soforthilfen bis zu 10.000 € im Einzelfall gewährt werden. Dies trifft bei Privatgeschädigten dann zu, wenn eine akute Unterbringungsnot besteht oder eine Obdachlosigkeit droht, bzw. eingetreten ist. Einkommensschwachen Familien mit Kindern soll das Notwendigste an Unterkunft und Mobiliar ermöglicht werden.
Die Notlage ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Nachweise werden nur verlangt, wenn dadurch der Zweck der Soforthilfe im Einzelfall nicht gefährdet wird.

Bitte verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihnen nach einer Sturzflut oder einem Hochwasser schnell und unbörokratisch geholfen wird, wenn Sie betroffen sind.